Welche Möglichkeiten gibt es juristisch vorzugehen, wenn man geschädigt wurde? Der Beitrag bringt Anregungen. (Ausstrahlung: 18.05.2021)
Die DAZ beleuchtet die Situation nach dem Importstopp und zeigt, welche Alternativen es in den unterschiedlichen gynäkologischen Anwendungsbereichen gibt. Auch die juristischen Hintergründe werden beleuchtet. (Erscheinungsdatum: 19.04.2021)
Bericht über die Problematik, die aktuelle Entwicklung, Cytotec Stories und Amelie Reimann.
(Erscheinungsdatum 03.04.2021)
Der Artikel kommentiert die am 01.12.2020 veröffentlichten Leitlinien der DGGG.(Erscheinungsdatum: 04.12.2020)
Ein Artikel der FAZ über die Problematik der Dosierungdes Wirkstoffes in Cytotec. Das als Magenmittel zugelasseneMedikament kann nicht richtig dosiert werden -mit fatalen Folgen. (Stand: 24.02.2020)
Zusammenfassung der Reaktionen von Medizinern aufdie Recherchen der SZ. Die Kritik wird zurückgewiesenund betont, dass der Wirkstoff sehr effektiv und"in der Geburtshilfe nicht umstritten sei". (Stand: 13.02.2020)
Thieme.de fasst hier zusammen welche Bedingungen erfüllt sein müssen, damit ein Off-Label Use vorliegt. Diese Kriterien sind beim Einsatz von Cytotec zur Geburtseinleitung meist ganz offensichtlich nicht erfüllt.
Diese Leitlinien der Deutschen Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe wurden am 01.12.2020 online gestellt. Sie ersetzen die alten seit mindestens 2013 abgelaufenen Leitlinien. Im Gegensatz zur vorherigen Version fassen sie alle Formen der Geburtseinleitung zusammen. Auf den Seiten 48 bis 52 wird dargestellt worauf sich die Fachgesellschaften im Bezug auf den Wirkstoff Misoprostol geeinigt haben. Cytotec soll danach nicht mehr verwendet werden, weil es gestückelt werden muss.
Die Leitlinien sollen Medizinern Richtwerte zur Entscheidungsfindung geben. Ebenso orientieren sich Juristen an ihnen. Diese Leitlinien waren bis zum 30.12.20 trotz Ablaufstempel die aktuelle Aussage zum Thema. Auf Seite 19 enthalten sie einen Abschnitt zu Cytotec aus dem Jahr 2004.Das Bundesinstitut für Arzneimittelsicherheit und Medizinprodukte setzt Misoprostol/Cytotec am 16.03.20auf den Index. Seither sind Ärzte verpflichtet über alle aufgeführten Risiken und Nebenwirkungen zu informieren.Hier werden die Grundlagen erläutert auf deren Basis Misoprostol in der Gynäkologie und Geburtshilfe angewandt werden sollte. Weiterführende Leitlinien werden genannt.Die einfach Zusammenfassung der WHO Auswertung der Cochrane Studien aus dem Jahr 2014. Die entscheidende Empfehlung zur Dosierung ist auf S.3 zu lesen.Wir veröffentlichen hier den englischen Volltext. Die deutsche Version vereinfacht unserer Meinung nach die Auswertung zu sehr - zu Gunsten des Einsatzes von Misoprostol als Wehenmittel.Die Schweizer Gesellschaft für Gynäkologie und Geburtshilfe gibt im Vergleich zur deutschen Fachgesellschaft regelmäßig Leitfäden in Form von Expertenbriefen heraus. Dieser vom 31.Juli 2019 erklärt detailliert wie Misoprostol in der Geburtshilfe angewendet werden soll. Er geht auch auf die Nebenwirkungen ein. Eine brauchbare Quelle für alle, die klare Anwendungs-Informationen suchen.Oft wird von Medizinern darauf hingewiesen, dass es bereits ein zugelassenes Misoprostol-Präparat mit einer 200 μg Dosierung gab - Misodel von der Firma Ferring. Es wurde 2019 vom Markt genommen. Aus wirtschaftlichen Gründen hieß es. Allerdings gab es auch zu Misodel einen rote Hand Brief. Mit den gleichen Nebenwirkungen wie bei Cytotec. Dabei wurden bei diesem Präparat nur 7μg des Wirkstoffs pro Stunde frei gesetzt.Wir finden diese Metastudie in mehrfacher Hinsicht interessant. Sie zeigt, dass sich niedrige Misoprostol Dosierungen zur Einleitung von Geburten international durchgesetzt haben. Es wird klar, dass es auf der ganzen Welt Ärzte gibt, die individuell nach einer optimalen Anwendung von Misoprostol suchen - ohne dass ihre Studien von Pharmakologen begleitet werden.
Mit der Zulassung von Angusta, hat der Gemeinsame Bundesausschuss ein Nutzenbewertungsverfahren beim Institut für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQIG) in Auftrag gegeben. Grundlage waren die vom Hersteller eingereichten Unterlagen, die sich allerdings auf die mit Cytotec erhobenen Daten bezogen. Das IQIG arbeitet heraus: Die Untersuchung des Wirkstoffs ist bis dato unzureichend.(Herausgegeben: 01.12.21)