2. MISOPROSTOL soll bei Geburten nur unter strengen Regeln verwendet werden - als Angusta®
Seit September 2020 ist das Präparat
Angusta®
in Deutschland für die Einleitung von Geburten zugelassen. Im September 2021 kam es in den Handel und kann von Krankenhäusern bestellt werden. Die Tabletten enthalten 25 mcg Misoprostol. Angusta hat ein klares Dosierungsschema und Anwendungsvorgaben vom Hersteller. Auch wenn wir meinen, dass der Beipackzettel von Angusta® noch immer nicht genügend Vorgaben macht und überarbeitet werden muss, ist es derzeit die einzige vertretbare Alternative. Schon weil ein Hersteller auch für die Sicherheit einsteht.
Misoprostol ist ein hoch wirksames und damit hoch gefährliches Mittel.
Wir möchten die Anwendung von Misoprotol in der Geburtshilfe und Gynäkologie nicht verteufeln und nicht verbieten.
Wir möchten eine strenge Überwachung bei der Anwendung durchsetzen.
Zum Schutz der Frauen und der Kinder muss gesetzlich und verbindlich geregelt werden, wie und wann Misoprostol verwendet werden darf.
So wie bei allen anderen Medikamenten mit denen man Geburten einleitet.
Dazu gehört nach den uns (bisher) vorliegenden Berichten Folgendes:
Misoprostol darf nur in niedrigen Dosierungen von 20 bis 25 mcg verabreicht werden.
Eine umfassende Aufklärung über alle Risiken, Nebenwirkungen und alternative Behandlungsmethoden ist gesetzlich verpflichtend. Sie muss dokumentiert und von der Patientin unterschrieben werden.
Es muß eine CTG-Dauerüberwachung erfolgen.
Eine speziell geschulte Hebamme muss über den gesamten Zeitraum der Einleitung anwesend sein.
Kontraindikationen müssen sorgfältig abgeklärt werden.
Misprostol darf nur bei reifen und gesunden Föten ab der 37 SSW angewandt werden.
Im gelben Vorsorgeheft wird vermerkt, dass die Geburtseinleitung mit Misoprostol erfolgt ist.
3. Es soll ein zentrales Register zur Erfassung von Geburtsschäden eingeführt werden
Geburtsschäden werden bis heute in Deutschland nicht statistisch erfasst. Ein Register könnte wertvolle Aufschlüsse darüber geben, ob es in Verbindung mit einem Medikamenten oder Behandlungsverfahren, zu einer erhöhten Rate von Schädigungen kommt. Ein einfacher und praktikabler Anfang wäre es im gelben Vorsorgeheft, dass jedes in Deutschland geborene Kind erhält, einen Eintrag über Einleitungs-Medikamente zu standardisieren.
Es müssen weitere unabhängige Studien nach deutschen und europäischen Standards durchgeführt werden. Diese dürfen nicht nur empirische Daten auswerten.
Spätschäden, sowie psychische und physische Folgen für Mutter und Kind müssen in Studien betrachtet werden.
4. Der Gesetzgeber sollte die Therapiefreiheit regulieren
Eine strengere Reglementierung der ärztlichen Therapiefreiheit bei der Anwendung von Off-Label Medikamenten ist notwendig. Diese sollten den Richtlinien des BSG entsprechen.