Beratung

Was mache ich, wenn …?

Sie haben die Vermutung, bei der Einleitung zur Geburt ihres Kindes 
ist etwas nicht richtig gelaufen? 


1. Besorgen Sie sich eine Kopie der Behandlungsunterlagen!

Sie haben in jedem Fall das Recht auf eine Kopie der Krankenakte. Meist werden hierfür 40 bis 50 Euro Kopier- und Versandkosten berechnet. Die Aushändigung der Behandlungsunterlagen können Sie alleine im Krankenhaus beantragen oder Sie beauftragen einen Rechtsanwalt. Ein Musterbrief  ist unter diesem Text. Auch Ihre Rechtsschutzversicherung oder Krankenkasse können Sie darum bitten.
Wenn Sie die Unterlagen haben, prüfen Sie, ob sie Ihnen vollständig erscheinen. Gern werden einzelne Seiten vergessen. Besonders wichtig sind die CTG-Aufzeichnungen und die Partogramme. Fordern Sie diese gegebenen Falls unbedingt nach.
Was machen Sie, wenn die Unterlagen da sind?

2. Lassen Sie ein Gutachten erstellen!

Und haben Sie keine Angst vor den Kosten! Sie haben verschiedene Möglichkeiten kostenfrei an ein Gutachten oder Vorgutachten zu kommen. Seit dem Jahr 2011 sind Krankenkassen verpflichtet Gutachten anfertigen zu lassen, wenn der Verdacht auf einen Behandlungsfehler besteht. Wenden Sie sich also zuerst an Ihre Krankenkasse. Diese fordert alle notwendigen Unterlagen selbst an, wenn Sie von Ihnen eine Schweigepflichtsentbindung erhält.

Wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, kontaktieren Sie diese. Hier gibt es Fachbereichsmitarbeiter, die sich mit Geburtsschäden auskennen. Wenn diese meinen, an dem Fall sei etwas dran, wird die Versicherung ein Gutachten erstellen lassen. Außerdem besteht die Möglichkeit, sich an einen der Vereine zu wenden, die von und für
Geburtsschaden-Betroffene gegründet worden sind. Dort kann man Mitglied werden. In diesem Fall wird sich ein Rechtsanwalt des Vereins die Akten ansehen und die Erfolgsaussichten mit Ihnen besprechen.

Zu empfehlen sind der BIG e.V.: https://geburtshilfe-und-medizinschaden.de

3. Das Gutachten liegt vor! Und nun? 

Wenn das Gutachten eindeutig ausfällt und es liegt ein Behandlungsfehler vor, sollten Sie einen Rechtsanwalt für Arzthaftungsrecht aufsuchen. Auch hier müssen Sie gegebenen Falls keine Angst vor den Kosten haben. Eine erste Rechtsberatung kostet um die 200,- Euro. Auf Antrag gibt es bei Bedarf Beratungs- und Prozesskostenhilfe beim Amtsgericht. Ein guter Anwalt wird genau über die
Erfolgsaussichten einer Klage informieren und kennt die Möglichkeiten der Prozessfinanzierung. Er navigiert Sie durch die Verhandlungen mit der Versicherung des Geburtskrankenhauses und regelt alles, was für einen Prozess nötig ist. Bestehen hinreichende Erfolgsaussichten und Sie haben weder genug Geld, um einen Rechtsstreit zu finanzieren, noch eine Rechtsschutzversicherung? Dann können Sie bei einem Prozessfinanzierer anfragen, ob er die Kosten übernimmt. In diesem Fall werden Sie bei Erfolg einen Teil des eingeklagten Geldes an die Versicherung abgeben müssen.

Am besten ist es natürlich, wenn Sie eine Rechtsschutzversicherung haben, die für die Kosten aufkommt. Es kann aber auch sein, dass das Gutachten nicht überzeugend ist und keinen Behandlungsfehler feststellt. Dann können Sie sich bei der Bundesärztekammer an eine Gutachter- und Schlichtungsstelle wenden, die den Fall noch einmal begutachtet.

War es Cytotec?

Folgende Fragen gilt es u.a. zu klären, wenn Sie meinen, Sie sind eine Cytotec-Betroffene:
  • Haben Sie eine Tablette zur Geburtseinleitung bekommen?
  • Hatten Sie einen Wehensturm?
  • Wurden Sie über einen „Off-Label-Use“ des Medikamentes aufgeklärt?
Vergessen Sie nicht Ihren Verdacht von Nebenwirkungen an das BfArM zu melden!

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